Nutzungszeit Gebühr
* Mindestbuchungszeit mit Kernzeit von 4 Stunden/Tag;
die Bring- und Holzeiten sind in der Kernzeit nicht enthalten.
Zusätzlich fällt an: Getränkegeld pro Monat = 3,50 €
Optional fällt an: Essensgeld pro Mahlzeit = 3,00 €
Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG). In den oben aufgeführten Gebühren ist der Zuschuss nicht berücksichtigt.
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